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Behörden & Ämter / Soziales & Gesundheit / Ämter für Soziales
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Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Zweck der Stiftung ist die ideelle und materielle Unterstützung von blinden und hochgradig sehschwachen Personen (Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen), die Förderung des Wohlfahrtwesens, die Hilfe für Behinderte und Bedürftige, die Förderung der Altenhilfe sowie der Kunst und Kultur. Zweck der Stiftung ist weiter die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der ideellen und materiellen Unterstützung von blinden und hochgradig sehschwachen Personen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene). So hat die Blindenschule am Borgweg ihren Ursprung in der seinerzeit von der Stiftung privat betriebenen Bildungseinrichtung, die mit der Verstaatlichung des Schulwesens 1893 auf die Stadt überging. Stets haben sich im Stiftungsvorstand angesehene Bürger, Würdenträger und Repräsentanten der Stadt ehrenamtlich um blinde und sehbehinderte Mitbürger gesorgt und Möglichkeiten zu deren Betreuung, Versorgung, Unterbringung und Ausbildung geschaffen. Dabei stand und steht der Integrationsgedanke im Mittelpunkt, das Bemühen um die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel wurde und wird das Angebot zukunftsorientiert modernen Erfordernissen der Zeit angepasst. |
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